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DIE RICHTIGE

Private Versicherung

Für jeden das Richtige dabei!

Mittlerweile kannst du fast alles versichern. Wichtig ist aber, sich die Frage zu stellen, welche Versicherungen notwendig und für deine jeweilige Lebenssituation passend sind.

Grundsätzlich ist es unsere Aufgabe, dich ganzheitlich zu beraten und weiter zu betreuen. So haben wir deine Verträge immer im Blick und vermeiden Unter- wie auch Überversicherung.

Wir unterscheiden im Folgenden zwischen Vorsorgeversicherungen und Sachversicherungen. Die wichtigsten Versicherungen erklären wir dir kurz im Folgenden.
Wenn du Fragen hast, kontaktiere uns! Wir checken deine bestehenden Versicherungen und beraten dich kostenlos und unabhängig.

Wichtige Vorsorgeversicherungen

Berufsunfährigkeits Versicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Fundament deines Lebens ist deine Arbeitskraft. Sie sorgt dafür, dass dein Leben in Ordnung bleibt.

Bei dauerhaften Erkrankungen oder nach einem Unfall, der die Arbeitskraft länger einschränkt, ist eine vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung Gold wert. Ursachen für eine Berufsunfähigkeit gibt es viele. Anzuführen sind Unfälle, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder auch bösartige Erkrankungen wie Krebs. Besonderes Augenmerk muss aber auf die stetig ansteigende Anzahl an Nervenerkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, gelegt werden. Für mittlerweile knapp ein Drittel aller Leistungsfälle sind Nervenerkrankungen wie Burn-out die Ursache, Tendenz stark steigend. Diese Tatsache beweist nun, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohes Risiko haben, sondern alle Personen, die am Arbeitsprozess teilnehmen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist somit ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt.

Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50 % und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann – unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür ursächlich ist.

Dazu bieten immer mehr Versicherer eine Pflegezusatzabsicherung zur Berufsunfähigkeit mit an. Denn im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen der jeweiligen Versicherung, erhältst du zwar die Rente ausbezahlt, aber lediglich bis zum Vertragsende, meist bis zum 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann auf lebenslange Zahlung ausgedehnt werden.

Was auf keinen Fall fehlen darf, ist eine entsprechende Dynamik. Sowohl während der Phase der Beitragszahlung, als auch im Leistungsfall sollte eine Dynamik vereinbart werden, um der Inflation entgegenzuwirken.

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Risikolebensversicherung
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Risikolebensversicherung

Eine Risiko­le­bens­versicherung sichert deine Hinterbliebenen im Falle deines Todes finanziell ab.
Stirbst du innerhalb der Ver­sicherungs­zeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe komplett aus. Wenn du den Ablauf deiner Ver­sicherungs­lauf­zeit erlebst, wird kein Geld ausgezahlt. Vorteil: die Beiträge sind dadurch besonders niedrig.

Auch deine Bank kann einfordern, dass du einen hohen Kredit (z. B. für eine Baufinanzierung) mit einer Risiko­le­bens­versicherung absicherst.

Die optimale Laufzeit der Risikolebensversicherung kann nicht pauschal angegeben werden, sondern muss auf dich und deine Lebenssituation abgestimmt sein. Generell sind Laufzeiten von 5 bis 45 Jahren möglich.

Man unterscheidet in der Regel zwischen eine einer konstanten Versicherungssumme einer fallenden Versicherungssumme. Erstere eignet sich besonders für die Absicherung deiner Familie und wenn deine finanziellen Belastungen ungefähr gleich bleiben.

Eine fallende Versicherungssumme kann gewählt werden, wenn du einen größeren Kredit (z.B. Baufinanzierung) absicherst und deine Schulden durch die Tilgung immer weniger werden.

Risiko­­lebens­-
versicherung

Betriebliche Altersvorsorge
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Betriebliche Altersvorsorge

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht.

Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demografischen Wandel. Wir werden immer älter, d. h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, privat für den Ruhestand vorzusorgen.

Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung. Letztere ist weitverbreitet und bietet viele Vorzüge. Eine Direktversicherung ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, egal ob Angestellter, Auszubildender oder Minijobber.

Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Grunde um eine normale Rentenversicherung. Dein Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Du als Arbeitnehmer bist als versicherte Person bezugsberechtigt. Es gibt bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.

Die häufigste Form der Direktversicherung ist eine Mischform aus den beiden Genannten. Der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Gehaltes in eine Direktversicherung um und der Arbeitgeber fördert diesen mit einem bestimmten Prozentsatz oder einem festen Zuschuss.

Betriebliche Altersvorsorge

Pflegeversicherung
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Pflegeversicherung

Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: In den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50 % steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalem“ altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.

Für alle, die sich selbst und ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge. Die am häufigsten am Markt vorkommenden Varianten sind die Pflegerente und das Pflegetagegeld. Beide können zwar vor den finanziellen Folgen schützen, sind aber sowohl in der Leistungsart als auch in der Kalkulation grundverschieden.

Pflegerente

Eine Pflegerente mit laufendem Beitrag bietet eine gute Möglichkeit, sich finanziell gegen den Pflegefall abzusichern. Je nach Absicherungsbedarf zahlst Du regelmäßig oder auch einmalig einen bestimmten Beitrag in die Versicherung ein. Die Leistungszahlung im Pflegefall erfolgt dann abhängig vom Pflegegrad, in den Du eingestuft wirst und der Höhe der vereinbarten Pflegerente. Für die Auszahlung der Leistungen spielt es keine Rolle, ob Du zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt wirst. Eine Besonderheit der Pflegerentenversicherung ist, dass die Beiträge über Jahrzehnte hinweg garantiert sind und die durch den Versicherer erwirtschafteten Überschüsse zurück in Deinen Vertrag fließen. Die vereinbarten Leistungen Deines Vertrages erhöhen sich also stetig, ohne dass Du hierfür etwas tun musst. Zudem kannst Du, solltest Du einmal Geld benötigen, den Vertrag aufheben und Du erhältst dann den Rückkaufswert ausbezahlt. Natürlich endet in diesem Fall auch Dein Anspruch auf Leistung.

Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld ist anders als die Pflegerente eine Risikoabsicherung ohne einen Rückkaufswert. Dafür dürfte der Beitrag im Vergleich zur Pflegerente günstiger sein. In dieser Form der Absicherung wählt der Kunde ein Tagegeld, das dann im Leistungsfall ausbezahlt wird. Das ausbezahlte Pflegetagegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung.

Pflege
versicherung

Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung

Inzwischen ist es in Deutschland Pflicht, krankenversichert zu sein. Daher stellt die Entscheidung für eine Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Systementscheidung für die meisten Selbstständigen dar. Man kann die beiden Systeme der Krankenversicherung sehr gut unterscheiden. Die Grundlage bei der PKV sind Alter und Gesundheitszustand, bei der GKV ist das Einkommen für die Beitragshöhe entscheidend. Der Leistungsumfang der PKV wird vertraglich über den Tarif festgelegt, bei der GKV regelt dies zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.

Grundsätzlich kann sich jeder Selbstständige oder Freiberufler (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.

Der Wechsel von der GKV zur PKV ist für Arbeitnehmer nach dem erstmaligen Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich, nämlich dann, wenn das Brutto-Jahreseinkommen im Jahr 2019 über 60.750 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.062,50 € bei 12 Gehältern.

Die Private Krankenversicherung kann eine Vielzahl von Leistungsvorteilen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bieten:

  • Beitragsgestaltung individuell, je nach Tarif
  • freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • stationäre Behandlung im Einbettzimmer/Chefarzt, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

In der Privaten Krankenversicherung wird der Beitrag nach dem sog. Äquivalenzprinzip kalkuliert. Dies bedeutet, dass jeder Versicherte nach seinem persönlichen Risiko kalkuliert wird.

Private
Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung
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Krankenzusatzversicherung

Oft sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stark eingeschränkt! Diese Lücken kannst Di mit dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung hervorragend und bedarfsgerecht schließen.

Zahnzusatzversicherung

Neben den Zusatzkosten für die Zahnbehandlung (u.a. Inlays/Onlays, professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Kunststofffüllungen und Knirschschienen) können selbstverständlich auch die Kosten für Zahnersatz (u.a. Kronen, Brücken, Implantate) versichert werden. Einige Versicherer bieten Komplettlösungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz an. Einige andere Gesellschaften hingegen bieten Bausteinmodule an, mit denen sich ein individueller Versicherungsschutz zusammenstellen lässt. Die Mehrzahl der Anbieter stattet ihre Produkte so aus, dass eine Leistungsquote vereinbart wird, die zusammen mit der Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.

Stationäre / Ambulante Zusatzversicherung

Im Krankenhaus Deiner Wahl wirst Du als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Du liegst im Ein- bzw. Zweibettzimmer und kannst auch ambulant die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik voll ausschöpfen.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Privatpatient mit Anspruch auf Behandlung durch einen Spezialisten
  • in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen
  • Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistung
  • vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In bei Kindern
  • freie Krankenhauswahl
  • individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte)
  • Heilpraktiker
  • Sehhilfen
  • Kuren, Vorsorgeuntersuchungen
  • Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel

Krankenzusatz
Versicherung

Unfallversicherung
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Unfallversicherung

Die Private Unfallversicherung beinhaltet verschiedene Bausteine, die meist variabel und individuell auswählbar sind.

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist eine Kapitalleistung. Sie wird gezahlt, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person geführt hat. Hier wird eine Grundsumme vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt. In Abhängigkeit vom Grad der Invalidität kann somit einfach nachvollziehbar die Versicherungsleistung berechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für den Grad der Invalidität ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der Versicherungsnehmer von der vereinbarten Summe bei z.B. Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Gliedmaße erhält.

Unfalltodesfallleistung

Die Todesfallleistung hat im Grunde zwei Aufgaben. Zum einen wird nach Versterben der versicherten Person durch einen Unfall die vereinbarte Summe ausbezahlt (ähnlich einer Risikolebensversicherung). Damit können beispielsweise das Begräbnis, die Grabstelle und die Trauerfeier abgedeckt werde. Zum anderen hat die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall – wenn davon auszugehen ist, dass es zu einem bleibenden Schaden führen wird – Anspruch auf eine Vorschusszahlung, wenn und soweit eine Todesfallsumme versichert ist. Diese Zahlung ist dann maximiert auf die Höhe der Unfalltodesfallleistung.

Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 50 % laut der zugrunde liegenden Gliedertaxe) wird eine lebenslange Rente an die versicherte Person gezahlt. Zusammen mit der Invaliditätssumme kann nicht nur die Versorgungslücke des Kunden optimal geschlossen werden, sondern auch die entstehenden zusätzlichen Kosten – etwa für Hausumbauten oder Haushaltshilfen – nach einem Unfall.

Unfalltagegeld

In diesem Baustein wird ein Tagessatz vereinbart, der nach einer vereinbarten Karenzzeit im Leistungsfall zur Auszahlung kommt. Es wird zwischen dem Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld und dem Unfall-Krankengeld unterschieden.

Übergangsleistung

Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung. Als Orientierungswert bietet sich das Nettoeinkommen von ein bis zwei Monaten an.

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wichtige Sachversicherungen

Kraftfahrzeugversicherung
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Kraftfahrzeugversicherung

Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz für Schäden, die Sie Dritten zufügen.

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden

Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert:

  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • Brand, Explosion, Glasbruch
  • Haarwildschäden
  • Marderbiss (ohne Folgeschäden)
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und zudem noch folgende Punkte:

  • Vandalismus
  • Unfallschäden (auch selbst verschuldete)

Einige der genannten Punkte werden bereits von vielen Versicherern besser versichert, z.B. sind auch Folgeschäden, die auf einen Marder- oder Tierbiss zurückzuführen sind, bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Oftmals wird auch der Begriff „Haarwildschaden“ auf Tierschäden aller Art ausgeweitet. KFZ-Versicherer bieten eine Vielzahl von Leistungserweiterungen an, die teilweise bereits in Premium-Tarifen als mitversichert gelten.

Kraftfahrzeug-
Versicherung

Privathaftpflichtversicherung
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Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Dich zukommen!

Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben, die wie folgt lauten:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
  • die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)

Grundsätzlich gelten alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, als Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Mittlerweile ist das Leistungsniveau in den Premium-Tarifen der verschiedenen Anbieter sehr hoch. Dennoch fehlen oft wichtige Leistungserweiterungen, wie z.B.:

  • Gebrauch von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen (Drohnen)
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Ehrenamt
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust
  • Schäden durch deliktunfähige Personen (Kinder)

Privathaftpflicht-
Versicherung

Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung

Auch im privaten Bereich kann der Weg zum Anwalt schneller notwendig werden, als es einem vielleicht lieb ist. Die meisten Bereiche des täglichen Lebens unterliegen heutzutage gesetzlichen Regelungen. Aus einer Meinungsverschiedenheit kann so schnell ein Rechtsstreit werden. Da man im Zweifel ja auch die Kosten des Prozessgegners zu tragen hat, kann es sehr teuer werden.

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Gerichtskosten
  • Eigene Anwaltskosten
  • Gegnerische Anwaltskosten
  • Zeugengelder
  • Vergütung für beauftragte Gutachter
  • Mediationsverfahren
  • Unabhängig, ob der Prozess gewonnen oder verloren

Auch bei dieser Art der Versicherung gibt es für Dich verschiedene Tarife und Bausteine, die auf Deine Lebenssituation abgestimmt werden müssen. So kann sich die Rechtsschutzversicherung allein auf den privaten Bereich beziehen, aber auch auf die Bereiche Verkehr, Beruf, Wohnung oder Dein Grundstück ausgeweitet werden.

Rechtsschutz-
Versicherung

Hausratversicherung
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Hausratversicherung

In der Hausratversicherung gilt der gesamte Haushalt, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, als versichert. Dazu gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Zudem zählt auch Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, zu den versicherten Risiken.

Die Standarddeckung einer Hausratversicherung umfasst folgende Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Wohingegen Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Zudem gibt es einige sinnvolle Leistungserweiterungen, um die Basisdeckung zu ergänzen. Diese sind:

  • Elementarschäden
  • Unbenannte Gefahren
  • Glasschäden
  • Diebstahl von Fahrrädern
  • Schäden an hochwertigem Hausrat (Kunstgegenstände)

Hausrat-
Versicherung

Wohngebäudeversicherung
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Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann stark beschädigt werden. Diese Schäden auszuschließen, ist fast unmöglich. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sich zumindest finanziell absichern.

Die Standarddeckung der Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm / Hagel

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, einzelne Gefahren bzw. Schäden in Dein individuelles Angebot einzuschließen.

Leistungen im Schadenfall:

  • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Gegenständen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf den Zeitwert.
  • Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs­- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs-­ und Minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

Auch für die Wohngebäudeversicherung gibt es sinnvolle Leistungserweiterungen, die situativ ergänzt werden können

Wohngebäude-
Versicherung

Tierhalterversicherung
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Tierhalterversicherung

Tierhalterhaftpflicht

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf den Tierhalter zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
  • Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung: Welpen
  • Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Tierkrankenversicherung

Eine Tierkrankenversicherung eignet sich für jeden Halter eines versicherbaren Tiers, der daran interessiert ist, die anfallenden Behandlungskosten für sein Tier planbar und zu einer überschaubaren Belastung zu machen.

Je nach gewähltem Versicherungsunternehmen und Tarif übernimmt eine Tierkrankenversicherung anfallende Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen (inkl. Vor- und Nachbehandlung). Die Leistung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bis zum wie Vielfachen des dort gelisteten Satzes geleistet wird, variiert von Tarif zu Tarif. Einzelne Tarife sehen auch Leistungen z. B. für Impfungen, Kastration, Sterilisation vor. Dies kann in Form eines Festzuschusses erfolgen. Auch eine generelle Obergrenze für die jährlich übernommenen Kosten kann in manchem Tarif vorgesehen sein. Diese trifft auch auf mögliche Selbstbeteiligungen zu.

Tierhalter-
Versicherung

Bauherrenversicherung
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Bauherrenversicherung

Bauherrenhaftpflicht

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, versichert, z. B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat, z.B. durch Sturm, Leitungswasser oder höhere Gewalt, Vandalismus Dritter, Beschädigungen von nicht mehr festzustellenden Personen (z.B. Badewanne oder Fensterscheibe zerkratzt). Mitversichert ist auch der Diebstahl fest eingebauter Sachen und Glasschäden.

Bauhelferunfallversicherung

Häufig helfen Freunde und Bekannte auf der Baustelle mit. Kraft Gesetzes sind Bauhelfer über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Bauherren, die mit Bauhelfern arbeiten, sind verpflichtet, das Bauvorhaben dort anzuzeigen. Die Bauberufsgenossenschaft übernimmt die unfallbedingten Heilbehandlungskosten und evtl. auch gesetzliche Invaliditätsansprüche. Zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung ist es zu empfehlen, dass der Bauherr eine private Bauhelferunfallversicherung abschließt.

Bauherren-
Versicherung

Photovoltaikversicherung
Q

Photovoltaikversicherung

In der Photovoltaikversicherung sind alle Teile der Anlage, insbesondere Module und Tragekonstruktionen, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc. gegen Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen und gegen das Abhandenkommen, versichert.

Folgende Gründe können u.a. zu einem versicherten Schaden führen:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
  • Sturm, Hagel, Frost, Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss
  • Bedienfehler

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Ertragsausfall und Minderertrag.

Zusätzlich werden – bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen – folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.

Photovoltaik-
Versicherung

E-Bike-Versicherung
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E-Bike-Versicherung

Etwa jedes zehnte in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Wie es zu diesem etwas überraschenden Megatrend kam, kann niemand wirklich erklären – aber diese Fahrräder mit elektrischem Zusatzmotor scheinen sich im Straßenbild als feste Größe zu etablieren.

Doch selbst wenn es kein Pedelec oder E-Bike ist, der Trend zu hochwertigen und damit auch kostspieligeren Fahrrädern ist da. Es wird einfach mehr auf Qualität geachtet.

Folgende Schäden können versichert werden:

  • Akkuschaden
  • Diebstahl
  • Beschädigung durch externe Dritte
  • Ersatzfahrrad im Rahmen einer Reparatur
  • Abschleppen bei einer Panne oder einem Unfall
  • Diebstahl von Fahrradzubehör
  • Reisegepäck am Fahhrad

E-Bike-
Versicherung

EINEN

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Unsere Versicherungsexpertin Lidija Mohorko freut sich auf deine Terminanfrage und setzt sich umgehend mit dir in Verbindung.
AutoCenter Benz GmbH – Kontakt, Ansprechpartner, Lidija Mohorko
Telefon: +49 7392 9723128
Telefax: +49 7392 9723151
Mobil: +49 173 5765097
l.mohorko@autocenter-benz.de
Lidija Mohorko
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